V-Soft Design
  AGB
 



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Alltags-Programme als Shareware-Version und als liz
enzierte Voll-Version

1. Eine Nutzung der Software FritzVMon ist nur zulässig, wenn die nachfolgenden Bedingungen anerkannt werden.

2. Die Software wurde von V-Soft Design entwickelt und hergestellt. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen beim Autor.

3. Die Shareware-Version darf nur über einen Zeitraum von 4 Wochen verwendet werden, beginnend mit dem Tag der ersten Installation. Spätestens nach dieser Testphase müssen Sie sich als Anwender entscheiden, ob Ihnen die Software nicht zusagt und Sie sie wieder von Ihren Datenträgern löschen und zukünftig nicht mehr verwenden oder ob Sie die Software weiterhin nutzen möchten und eine Lizenz erwerben. Wenn Sie sich für eine Lizenzierung entschieden haben, so erhalten Sie einen Freischaltcode. Dieser Freischaltcode besteht aus einem Freischaltnamen und einer Freischaltnummer und wird im Folgenden auch als Freischaltdaten bezeichnet. Diese lizenzierte Software wird im Folgenden auch als Voll-Version bezeichnet, im Gegensatz zur nicht freigeschalteten bzw. nicht lizenzierten Shareware-Version.

4. Die von Ihnen erworbenen Freischaltdaten bzw. die entsprechenden Lizenzdateien dürfen von Ihnen nicht weiter gegeben oder vermietet werden. Sie dürfen Ihre Freischaltdaten einmalig an Dritte verkaufen. Nach dem Verkauf müssen Sie die Freischaltdaten umgehend vernichten und dürfen diese nicht mehr verwenden. Ebenso erlischt mit dem Verkauf der Freischaltdaten die Lizenz zur dauerhaften Nutzung.

5. Sie dürfen die Voll-Version für private Zwecke innerhalb eines Haushalts auf mehreren Rechnern gleichzeitig installieren und gleichzeitig nutzen, auch innerhalb eines Netzwerks. Das gilt nur für private und nicht für gewerbliche, d. h. Gewinn bringende, Zwecke.

6. Da Freischaltcodes, Software und Shareware auf Grund der Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist, ist eine Rücksendung nach Kauf gegen Erstattung des Kaufpreises somit nach §3 Fern-Absatz-Gesetz nicht möglich.

7. Sie dürfen die Software gerne kostenlos weitergeben. Das gilt nicht für die Freischaltdaten.

8. Shareware-Händler, Online-Dienste, Zeitschriften und vergleichbare Dienste dürfen die Shareware-Version ohne Freischaltdaten gerne verbreiten. Das schließt auch Software-Sammlungen, z. B. auf CDs oder DVDs, ein.

9. Die Software ist nach bestem Wissen und Gewissen entworfen worden. Eine fehlerfreie Funktion unter allen möglichen Bedingungen lässt sich aber vom Autor nicht garantieren. Der Autor ist bemüht, erkannte Fehler zu korrigieren und die Software weiterhin anzupassen und ist in keiner Weise haftbar für ganz oder teilweise nicht funktionsfähige Software, noch durch Schäden oder Folgeschäden (z.B. Datenverlust) die durch nicht funktionsfähige Software entstehen könnten.

10. Wenn Sie die Software in einem Computer-System einsetzen wollen, von deren einwandfreien Funktion Sie in irgendeiner Weise abhängig sind, dann testen Sie die Software zuvor unbedingt in einer Computer-Umgebung von deren einwandfreien Funktion Sie nicht abhängig sind.

11. Quantität und Qualität der Software können Sie vor dem Erwerb einer Voll-Version angemessen testen. 

12. Die Freischaltung oder Registrierung erfolgt schnellstmöglichst durch ShareIt. Eine Freischaltung oder Registrierung ist nicht mit der Lieferung eines Datenträgers oder Programmdaten verbunden, der Käufer enthält lediglich die zur Freischaltung der jeweiligen Shareware benötigten Informationen.

13. Sollte der Kunde - aus welchem Grund auch immer - die Zahlung des angegebenen Zahlungswunsches verweigern oder von seiner Seite aus zurückholen (z.B. Kreditkarten-Storno, Lastschrift-Retoure, ungedeckter Scheck), so haftet er für sämtliche daraus entstehenden Kosten und Folgekosten (z.B. Rücklastschrift-Bankgebühren, Porti, Inkasso-Kosten). Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.

 
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